Kanes AL Foras Real Estate KANS
Immobilieneigentum für nicht ansässige Ausländer

Erwerben Sie Immobilien im Königreich Saudi-Arabien als volles, dauerhaftes Eigentum auf Ihren Namen

Seit dem 23. Juni 2026 (8 Muharram 1448 AH) werden in Saudi-Arabien offiziell Anträge nicht ansässiger Ausländer auf Immobilienerwerb und Immobilieninvestitionen entgegengenommen. Sie können seither eine oder mehrere Immobilien erwerben, diese offiziell im saudischen Real Estate Registry auf ihren Namen eintragen lassen, sie verkaufen, vermieten und vererben. Ob Sie das Königreich Saudi-Arabien bereits zur Hadsch oder Umra besucht haben oder als Investor nach Immobilienchancen im Königreich suchen: Diese Informationen erklären Ihnen, wo, wie und zu welchen Kosten – auf Grundlage offizieller Quellen und von einem lizenzierten Makler, der Sie vom ersten Schritt an begleitet.

Ein Wort, das Ihnen oft begegnen wird: „Zone“

Bevor wir zur Zone kommen: So ist das Königreich verwaltungsmäßig gegliedert. Beachten Sie: In den meisten Ländern ist die Stadt die maßgebliche Einheit, in Saudi-Arabien hingegen die Region:

1. Die VerwaltungsregionSie ist die größte und grundlegende Einheit. Es gibt 13 Regionen, etwa die Region Riyadh, die Region Makkah, die Region Madinah und die Östliche Region.
2. Gouvernement oder StadtJede Region umfasst Städte und Gouvernements. Zur Region Makkah gehören zum Beispiel Makkah, Jeddah, Taif, Rabigh und weitere.
3. Das StadtviertelJede Stadt ist in Viertel unterteilt, etwa das Viertel Al-Rawdah in Jeddah oder das Viertel Al-Aqiq in Riyadh.

Eine Zone ist ein geografisches Gebiet, das mit offiziellen Grenzen auf der Karte eingezeichnet ist. Es kann ein Viertel, mehrere Viertel oder ein Großprojekt innerhalb einer Stadt sein. Festgelegt wurde es vom Ministerrat, der ansässigen und nicht ansässigen Ausländern dort den Erwerb von Immobilien gestattet.

Heute gibt es 917 Zonen in allen Regionen des Königreichs, und für jede Zone gelten eigene Regeln: wer dort erwerben darf und welche Nutzung zulässig ist (Wohnen, Gewerbe, Industrie …). Die erste Frage bei jeder Immobilie lautet daher: Liegt sie in einer Zone, die für Ihre Personengruppe freigegeben ist? Genau das prüfen wir als Erstes für Sie.

Da die Zonen auf Ebene der Städte und Viertel festgelegt werden, können die Regeln selbst zwischen zwei Städten derselben Region unterschiedlich sein: In der Region Makkah sind einige Zonen ausschließlich Muslimen vorbehalten, die übrigen stehen Angehörigen aller Glaubensrichtungen offen – so etwa Jeddah und Taif, die zwar in der Region Makkah liegen, aber allen Glaubensrichtungen offenstehen. Dasselbe gilt für die Region Madinah. In allen übrigen Zonen des Königreichs ist der Erwerb Angehörigen aller Glaubensrichtungen gestattet.

Wer darf Eigentum erwerben?

Diese Informationen richten sich in erster Linie an nicht ansässige Ausländer, die außerhalb des Königreichs leben: an alle, die es zur Umra, zur Hadsch oder zum Besuch der Prophetenmoschee bereist haben und deren Herz seither daran hängt, an alle, die einmal geschäftlich oder als Touristen dort waren, und an alle, die es noch nicht besucht haben und eine Investitionsmöglichkeit in einem wachsenden Markt suchen.

Nicht ansässige Ausländer aus jedem Land der Welt

Sie müssen weder im Königreich ansässig sein noch es zuvor besucht haben. Es genügt die Absicht, Eigentum zu erwerben oder zu investieren.

Innerhalb der ausgewiesenen Zonen erwerben Sie volles, dauerhaftes Eigentum – je nach Zone zu Wohn-, Gewerbe- oder Anlagezwecken und ohne Obergrenze für die Anzahl der Immobilien. Sie können jederzeit verkaufen, investieren und vererben.

Erwerbszonen für nicht ansässige Ausländer in Saudi-Arabien

917 offiziell ausgewiesene geografische Zonen in allen Regionen des Königreichs. Hier die wichtigsten Städte – zu jeder Stadt gibt es einen ausführlichen Ratgeber mit Karte und Marktzahlen.

Region Makkah

Eine weitläufige Region mit vielen Städten, die in zwei Bereiche mit unterschiedlichen Regeln unterteilt ist:

Zonen in Makkah (nur für Muslime)

12 Zonen für ansässige und nicht ansässige ausländische Muslime: Jabal Omar, Makkah Towers, Ajyad Tower, Masar, King Salman Gate, Thakher Makkah, Al-Manar, Dahiyat Sumou, Tilal Village sowie die Gebiete Makkah (1), (2) und (3).

Nur für MuslimeAnsässig und nicht ansässig

Zonen in der Region Makkah (alle Glaubensrichtungen)

Jeddah: 57 Zonen für alle Nutzungsarten, darunter Downtown Jeddah, Al-Arous und 55 Entwicklungsgebiete. In Taif, Rabigh, Al-Lith, Al-Qunfudhah, Khulais, Al-Jumum, King Abdullah Economic City und weiteren Orten gibt es 58 Zonen für Wohn- sowie gemischte Wohn- und Gewerbenutzung.

Alle GlaubensrichtungenAnsässig und nicht ansässig

Region Madinah

Auch hier gibt es zwei Bereiche:

Zonen in Madinah (nur für Muslime)

10 Zonen für ansässige und nicht ansässige ausländische Muslime: Rua Al Madinah, Downtown Madinah, Dar Al Hijrah, Mashraf, Al-Ghurra, Diyar Al-Maqar, Al-Mahwa, Knowledge Economic City sowie die Gebiete Madinah (1) und (2).

Nur für MuslimeAnsässig und nicht ansässig

Zonen in der Region Madinah (alle Glaubensrichtungen)

AlUla: 17 Zonen für alle Nutzungsarten. In Yanbu, Yanbu Al-Nakhl, Al-Mahd, Al-Hanakiyah, Al-Ais und weiteren Orten gibt es 111 Zonen für Wohn- sowie gemischte Wohn- und Gewerbenutzung.

Alle GlaubensrichtungenAnsässig und nicht ansässig

Stadt Riyadh

8 Zonen im Herzen der Großprojekte: KAFD, Diriyah Gate, New Murabba, King Salman Park, Sports Boulevard, King Salman International Airport, Qiddiya und Sedra.

Alle GlaubensrichtungenWohnenGewerbeAnsässig und nicht ansässig

Östliche Region

Dammam, Khobar, Dhahran, Qatif und Al-Ahsa: großflächige Zonen für alle Nutzungsarten.

Alle GlaubensrichtungenAlle NutzungsartenAnsässig und nicht ansässig

Weitere Regionen

Asir, Tabuk, Jazan, Najran, Al-Baha, Hail, Al-Qassim, Al-Jouf und die Nördliche Grenzregion: Hunderte von Zonen, die meisten ohne Nutzungsbeschränkungen.

Alle GlaubensrichtungenAnsässig und nicht ansässig

In jeder Stadt ist der Erwerb in allen Entwicklungsphasen zulässig, einschließlich des Off-Plan-Kaufs bei einem lizenzierten Bauträger. Innerhalb des Stadtgebiets von Riyadh und des Gouvernements Jeddah ist zudem eine zusätzliche Zone für umfassende Entwicklungsprojekte auf Grundstücken ab 80.000 Quadratmetern vorgesehen.

Schritte zum Erwerb einer oder mehrerer Immobilien in Saudi-Arabien für nicht ansässige Ausländer

Sechs Schritte – und wir begleiten Sie bei jedem einzelnen.

  1. Digital IDSie wird nicht ansässigen Ausländern über die saudische Botschaft oder das saudische Konsulat in Ihrem Land ausgestellt und ist der Schlüssel zu den elektronischen Regierungsplattformen in Saudi-Arabien.So wird sie ausgestellt:• Sie rufen die Website des saudischen Ministry of Foreign Affairs auf, legen ein Konto an, geben Ihre Daten ein, laden die erforderlichen Unterlagen hoch und vereinbaren einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat.
    • Zum vereinbarten Termin suchen Sie die Botschaft oder das Konsulat auf, reichen die Unterlagen ein und lassen Ihre Fingerabdrücke erfassen.
    • Nach Prüfung der Voraussetzungen erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Ausstellung Ihrer Digital ID.
  2. Saudische SIM-KarteEine saudische Mobilfunknummer, mit der die von der Botschaft oder dem Konsulat ausgestellte Digital ID aktiviert wird. Sie wird mit zwei Regierungsplattformen verknüpft: Die erste heißt Absher – die Plattform des Innenministeriums für elektronische Dienste. Die zweite heißt Nafath – das National Single Sign-On, das Portal für den sicheren Zugang zu den Regierungsplattformen. An diese Nummer werden Ihnen die Bestätigungscodes für die Anmeldung bei den offiziellen Plattformen gesendet.
  3. BankkontoEin Konto auf Ihren Namen bei einer Bank im Königreich macht Zahlungen und die Begleichung von Gebühren einfacher und schneller. Die Wahl liegt bei Ihnen: Sie überweisen Ihr Geld zunächst auf Ihr Konto und zahlen von dort, oder Sie überweisen direkt an den Bauträger. Wir beraten Sie zur jeweils günstigsten Vorgehensweise.
  4. Auswahl der ImmobilieOb Sie selbst wohnen oder investieren möchten: Wir schlagen Ihnen die passende Immobilie in der Stadt und Zone Ihrer Wahl vor – in der Art, die zu Ihnen passt, ob Villa, Wohnung, Ladenlokal, Gebäude oder Hotel – und im Rahmen Ihres Budgets. Vor jedem Schritt prüfen wir, ob die Immobilie in einer für Ihre Personengruppe freigegebenen Zone liegt und ob ihre Eigentumsurkunde im Real Estate Registry einwandfrei ist.Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen, und wir senden Ihnen die verfügbaren Angebote:AnrufenAnfrageformular
  5. Antrag und UnterlagenDer Erwerbsantrag wird elektronisch über das offizielle Regierungsportal „Saudi Properties“ gestellt.Erforderliche Unterlagen:• Nummer der Digital ID.
    • Reisepass.
    • Saudische Mobilfunknummer.
    • Bankkonto im Königreich.
    • Angaben zur ausgewählten Immobilie.
    Elektronisch zu entrichten:• Real Estate Transaction Tax (RETT).
    • Die Servicegebühren, die Ihnen im Portal vor der Zahlung angezeigt werden.
    Einzelheiten unter Steuern und Gebühren.
  6. Eigentumsurkunde auf Ihren NamenDer Vertrag wird beurkundet, die Eigentumsurkunde ausgestellt und die Immobilie im Real Estate Registry auf Ihren Namen eingetragen. Ab diesem Moment gehört die Immobilie Ihnen: Sie können sie als Kapitalanlage nutzen, verkaufen oder behalten.

Keine Sorge wegen der Formalitäten: Wir unterstützen Sie bei allen Schritten von Anfang bis Ende, bis die Eigentumsurkunde auf Ihren Namen ausgestellt ist. Wir empfehlen Ihnen, den Erwerb über einen von der Real Estate General Authority (REGA) lizenzierten Makler (FAL-Lizenz) abzuwickeln, der jede Immobilie für Sie prüft und Ihre Rechte schützt.

Auch gemeinschaftliches Eigentum mit einer anderen Person – ob Ausländer oder Saudi – zu festgelegten Anteilen ist möglich, und die Immobilie kann nach den geltenden Vorschriften zur Finanzierung mit einer Hypothek belastet werden.

Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf in Saudi-Arabien

Die staatlichen Gebühren sind gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich zwischen Kauf und Verkauf.

Beim Kauf der Immobilie

PostenSatzHinweis
Kaufpreis der ImmobilieNach VereinbarungWird von Ihrem Bankkonto im Königreich an den Verkäufer oder Bauträger gezahlt.
Real Estate Transaction Tax – RETT (Zakat, Tax and Customs Authority – ZATCA)5 % des ImmobilienwertsGesetzlich vom Verkäufer zu tragen, sofern Sie im Vertrag nicht vereinbaren, dass Sie sie übernehmen.
Erwerbsgebühr für Nicht-Saudis (Real Estate General Authority – REGA)Beim Kauf keineDie Gebühr wird nur beim Verkauf erhoben, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Bei einem späteren Verkauf der Immobilie

PostenSatzWo
Real Estate Transaction Tax (RETT)5 % des VerkaufspreisesIm gesamten Königreich, für jeden Verkäufer, ob Saudi oder Nicht-Saudi
Verfügungsgebühr für Nicht-Saudis bei Immobilien (Real Estate General Authority – REGA)2 % des VerkaufspreisesStadt Riyadh, Gouvernement Jeddah, Makkah, Madinah
Gleiche Gebühr0%Übriges Königreich
Beispiel: Sie kaufen eine Wohnung in Riyadh für eine Million Riyal, und der Verkäufer trägt die Transaktionssteuer: Beim Kauf zahlen Sie keine staatlichen Gebühren. Einige Jahre später verkaufen Sie sie für anderthalb Millionen: Sie zahlen 5 % Transaktionssteuer (75.000 Riyal) und die Gebühr von 2 % (30.000 Riyal). Läge die Wohnung in Dammam, entfiele die Gebühr von 2 %.

Die Gebühr von 2 % beträgt unter anderem in folgenden Fällen null: bei der Teilung eines Nachlasses, bei der Vollstreckung eines rechtskräftigen Gerichtsurteils, bei Enteignung im öffentlichen Interesse, bei der Übertragung der Immobilie auf eine Gesellschaft oder einen Fonds im Königreich, die bzw. der sich vollständig in Ihrem Eigentum befindet, sowie beim Verkauf von Einheiten, die Sie auf einem von Ihnen erworbenen Grundstück errichtet haben, sofern die Bebauung innerhalb der Genehmigungsfrist abgeschlossen wurde. Für unbebaute Grundstücke in den betroffenen Städten gilt – wie für jeden Eigentümer – die White Land Tax.

Über uns

Kanes AL Foras Real Estate … eine Brücke zwischen internationalen Investoren und den Chancen des Königreichs

Kanes AL Foras Real Estate ist ein saudisches Unternehmen, das 2024 im Zuge der Expansion der Gate Istanbul Real Estate Gruppe auf den saudischen Markt gegründet wurde. Es ist von der Real Estate General Authority mit der FAL-Lizenz Nr. 1200034852 für Immobilienvermittlung und -vermarktung zugelassen; seine Handelsregisternummer (einheitliche nationale Nummer) lautet 7043113815. Ziel ist es, im Rahmen der Vision 2030 eine Brücke zwischen internationalen Investoren und den Chancen des Königreichs zu schlagen. Kans gehört der Gate Istanbul Real Estate in der Türkei.

Internationale Erfahrung seit 2012

Die Gruppe ist seit 2012 auf internationalen Immobilienmärkten in der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig und hat zahlreiche Investoren unterschiedlichster Nationalitäten von der ersten Frage bis zur Eigentumsübertragung begleitet. Diese Erfahrung stellt sie heute in den Dienst von Investoren, die im Königreich Eigentum erwerben und investieren möchten.

Präsenz in der saudischen Immobilienlandschaft

Kans nahm auf Einladung am Real Estate Future Forum in Riyadh teil, der Gründer war Mitglied von Wirtschaftsdelegationen zwischen der Türkei und dem Königreich Saudi-Arabien, und das Unternehmen baut Partnerschaften mit Bauträgern und Immobilienbüros im Königreich auf.

Ing. Fuad Badawi, Founder & CEO von Kanes AL Foras Real Estate

Grußwort des Founder & CEO

„Was das Königreich Saudi-Arabien heute erlebt, ist nicht bloß das Wachstum eines Immobilienmarktes, sondern ein Wandel, der seine Position auf der Landkarte der globalen Investitionen neu bestimmt. Die Vision 2030 hat das Königreich zu einem Ziel gemacht, auf das Investoren aus aller Welt blicken, und die Öffnung des Immobilienerwerbs für Nicht-Saudis hat diese Erwartung in eine echte Chance verwandelt.
Ich habe diesen Weg 2012 mit Gate Istanbul Real Estate begonnen, gefolgt von Dubai Evleri Real Estate in den Vereinigten Arabischen Emiraten, und mehr als ein Jahrzehnt damit verbracht, wirtschaftliche Brücken zwischen der Türkei, den Golfstaaten und der Welt zu bauen – als Teilnehmer internationaler Wirtschaftsdelegationen und Foren in Saudi-Arabien, Katar, den Emiraten und Ägypten. Dabei habe ich gesehen, wie sehr Vertrauen und verlässliche Informationen die Entscheidung eines Investors prägen.
Aus dieser Erfahrung ist Kanes AL Foras Real Estate hervorgegangen, das wir 2024 gegründet haben, als erstmals von der Öffnung des Immobilienerwerbs für Nicht-Saudis die Rede war – in Vorbereitung auf genau diesen Moment. Mit dem Beginn der Antragsannahme für nicht ansässige Ausländer im Juni 2026 hat sich eine Tür geöffnet, auf die viele Menschen weltweit gewartet haben: Investoren können im Königreich eine Immobilie als volles, dauerhaftes Eigentum auf ihren Namen erwerben, um darin zu wohnen, sie zu vermieten oder zu vererben. Und für alle, die die beiden Heiligen Moscheen besucht haben und deren Herz seither daran hängt, ist Eigentum in Makkah und Madinah zu einem erreichbaren Traum geworden.
Wir haben Kans gegründet, um Investoren auf diesem neuen Weg zu begleiten: Wir erläutern ihnen die Vorschriften anhand der offiziellen Quellen, wählen mit ihnen die passende Immobilie in einer zugelassenen Zone aus und stehen ihnen bei jedem Schritt zur Seite, bis die Eigentumsurkunde auf ihren Namen ausgestellt ist. Kans setzt diese Brücken in das Königreich fort, um jedem Investor eine klare und sichere Chance zu bieten – in einem Markt, der ein neues Kapitel seiner Geschichte schreibt.“

Fuad BadawiFounder & CEO, Kanes AL Foras Real Estatefouadbadawi.com

Sprechen Sie direkt mit mir:

Anrufenfuad@kans.sa

Unsere Vision: Die Adresse zu sein, der Investoren vertrauen, bevor sie eine Immobilie im Königreich Saudi-Arabien erwerben.

Unsere Mission: Verlässliche Informationen aus offiziellen Quellen, Immobilien in zugelassenen Zonen mit einwandfreier Eigentumsurkunde und eine transparente Begleitung, bis die Urkunde auf den Namen des Investors ausgestellt ist – als Beitrag zum Weg des Königreichs hin zu einem Immobilienmarkt, der für die ganze Welt attraktiv ist.

Unsere Leistungen

Immobilienvermittlung

Wir schlagen Ihnen die Immobilie vor, die zu Ihrem Ziel und Ihrem Budget passt – ob zum Wohnen oder als Investition –, prüfen ihre Zone und ihre Eigentumsurkunde und begleiten Sie bei allen Schritten, bis die Urkunde auf Ihren Namen ausgestellt ist.

Vermarktung von Bauträgerprojekten

Wir vermarkten die Projekte lizenzierter Bauträger an Investoren im In- und Ausland und bringen jedes Projekt zu denen, die danach suchen.

Vermarktung von Immobilien für Eigentümer

Wenn Sie eine Immobilie besitzen und verkaufen möchten, vermarkten wir sie für Sie und finden die passenden Käufer.

Vermietungsvermittlung

Wir unterstützen Immobilieneigentümer – wo auch immer sie sich befinden – bei der Vermietung ihrer Objekte, finden passende Mieter und begleiten die Vertragsformalitäten.

Warum Kanes AL Foras Real Estate?

Ein lizenzierter Makler im Königreich

Die Zusammenarbeit mit einem lizenzierten Immobilienmakler schützt Ihre Rechte und stellt sicher, dass jeder Schritt rechtskonform erfolgt. Kans ist von der Real Estate General Authority (FAL-Lizenz) unter der Nummer 1200034852 zugelassen; Sie können die Nummer über den offiziellen Abfragedienst überprüfen.

Wir kennen Investoren aus dem Ausland

Die Eigentümer von Kans sind seit 2012 auf internationalen Immobilienmärkten in der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig, arbeiten mit Investoren unterschiedlichster Nationalitäten und kennen Ihre Fragen, bevor Sie sie stellen.

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage über das Formular

Dieses Formular ist durch Cloudflare Turnstile vor automatisierten Nachrichten geschützt; es gilt die Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen zum Immobilienerwerb durch Ausländer in Saudi-Arabien

Was bedeutet „volles Eigentum“?
Die Immobilie wird ohne zeitliche Begrenzung auf Ihren Namen im Real Estate Registry eingetragen. Sie können sie verkaufen, als Kapitalanlage nutzen und vererben; sie bleibt Ihr Eigentum, solange Sie sie besitzen.
Ich bin im Königreich ansässig – welche Rechte habe ich?
Alle Rechte, die nicht ansässigen Ausländern zustehen, und darüber hinaus das Recht, eine Immobilie zum Eigenbedarf außerhalb der Zonen in jeder Stadt mit Ausnahme von Makkah und Madinah zu erwerben, sowie direkten Zugang zur Plattform mit Ihrer Aufenthaltsnummer (Iqama). Für weitere Einzelheiten kontaktieren Sie uns:AnrufenWhatsApp
Ich bin Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats des Golf-Kooperationsrats – gilt diese Regelung für mich?
Staatsangehörige der GCC-Staaten werden beim Immobilienerwerb im gesamten Königreich nach einer eigenen Regelung wie saudische Staatsbürger behandelt, wobei für Makkah und Madinah besondere Bestimmungen gelten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns:AnrufenWhatsApp
Können Unternehmen und Fonds Eigentum erwerben?
Ja: saudische Unternehmen mit ausländischem Gesellschafter, beim Investitionsministerium registrierte ausländische Unternehmen sowie börsennotierte Unternehmen und Fonds nach den Vorgaben der Kapitalmarktbehörde (CMA). Für Einzelheiten kontaktieren Sie uns:AnrufenWhatsApp
Ist das Eigentum wirklich dauerhaft oder zeitlich befristet?
Dauerhaft. Das volle Eigentum wird unbefristet auf Ihren Namen eingetragen. Die Frist von 99 Jahren betrifft ausschließlich das Nießbrauchrecht – ein anderes Produkt für alle, die nicht kaufen möchten.
Wie viele Zonen sind für den Immobilienerwerb durch Ausländer in Saudi-Arabien ausgewiesen?
Bislang sind 917 Zonen für ansässige und nicht ansässige Ausländer ausgewiesen, verteilt auf die Städte des Königreichs. Die Liste wird im Portal „Saudi Properties“ laufend aktualisiert, und wir prüfen vor dem Kauf für Sie, in welcher Zone eine Immobilie liegt.
Ist ein Erwerb außerhalb der Zonen möglich?
Der Immobilienerwerb zu Anlagezwecken durch Nicht-Saudis ist auf die ausgewiesenen Zonen beschränkt. Eine Ausnahme gilt für im Königreich Ansässige: Sie dürfen eine einzige Immobilie zum Eigenbedarf außerhalb der Zonen erwerben, ausgenommen in Makkah und Madinah.
Können Ausländer in Saudi-Arabien Grundstücke kaufen?
Ja, innerhalb der ausgewiesenen Zonen, deren Vorgaben die jeweilige Grundstücksnutzung erlauben – ob Wohn- oder Gewerbegrundstück oder Rohland zur Entwicklung. Wir prüfen vor dem Kauf für Sie, welche Nutzung in der Zone des Grundstücks zulässig ist.
Können Ausländer eine Wohnung in Makkah oder Madinah kaufen?
Ja, ansässige und nicht ansässige ausländische Muslime – innerhalb der Muslimen vorbehaltenen Zonen in Makkah und Madinah. Jeddah, Taif, AlUla, Yanbu und weitere Orte in beiden Regionen stehen hingegen Muslimen wie Nichtmuslimen offen.
Wie erhalten nicht ansässige Ausländer die Digital ID?
Sie wird bei der saudischen Botschaft oder dem saudischen Konsulat in Ihrem Land beantragt und anschließend mit einer saudischen Mobilfunknummer aktiviert. Sie ist der erste Schritt auf dem Weg zum Eigentum, und wir begleiten Sie von Anfang an.
Können nicht ansässige Ausländer in Saudi-Arabien ein Bankkonto eröffnen?
Ein Bankkonto im Königreich ist für nicht ansässige Ausländer eine Voraussetzung für den Immobilienerwerb; es wird nach Ausstellung und Aktivierung der Digital ID auf Ihren Namen eröffnet. Da sich die Verfahren von Bank zu Bank unterscheiden, zeigen wir Ihnen den für Ihre Situation geeignetsten Weg.
Genügt der Reisepass?
Nicht ansässige Ausländer benötigen eine Digital ID, die von der saudischen Auslandsvertretung in ihrem Land ausgestellt wird – ein einmaliger Schritt zu Beginn, bei dem wir Sie anleiten. Ansässige verwenden ihre Aufenthaltsnummer (Iqama).
Kann ich die Immobilie vom Ausland aus vermieten und verwalten?
Ja. Sie können die Immobilie vermieten und eine Person mit beglaubigter Vollmacht mit der Verwaltung beauftragen. Einzige Ausnahme: Eine Wohnimmobilie, die ein Ansässiger außerhalb der Zonen in Riyadh oder Jeddah erwirbt, dient dem Eigenbedarf und darf nicht vermietet werden.
Verleiht der Kauf einer Immobilie in Saudi-Arabien ein Aufenthaltsrecht?
Eigentum und Aufenthalt sind voneinander unabhängige Verfahren. Wer einen dauerhaften Aufenthalt wünscht, bewirbt sich für das Programm Premium Residency, das eine eigene Kategorie für Immobilieneigentümer vorsieht; dies ist ein separater Antrag.
Was geschieht mit meiner Immobilie, wenn ich das Königreich endgültig verlasse oder die Zone später geändert wird?
Nichts. Die endgültige Ausreise des Eigentümers berührt sein Eigentum nicht, und spätere Änderungen der Zonen lassen zuvor erworbenes Eigentum unberührt.
Kann ich Off-Plan kaufen?
Ja, in allen Entwicklungsphasen innerhalb der zugelassenen Zonen und bei einem lizenzierten Bauträger. Die im Off-Plan beschriebene Einheit wird auf Antrag des Bauträgers im Real Estate Registry eingetragen.
Werden die Real Estate Transaction Tax und die Gebühr von 2 % nur einmal gezahlt?
Ja, beide werden nur einmal beim Verkauf gezahlt und fallen nicht wiederkehrend an, solange Sie die Immobilie besitzen:
• Real Estate Transaction Tax von 5 %: wird bei jedem Verkaufsvorgang einmalig gezahlt und ist gesetzlich vom Verkäufer zu tragen.
• Gebühr von 2 %: wird vom nicht saudischen Eigentümer einmalig beim Verkauf seiner Immobilie gezahlt, und zwar nur in der Stadt Riyadh, im Gouvernement Jeddah sowie in Makkah und Madinah.
Verkaufen Sie später in einer dieser Städte, zahlen Sie beim Verkauf insgesamt 7 % (5 % + 2 %), im übrigen Königreich nur 5 %. Beim Kauf fällt für Sie als Ausländer keine zusätzliche Gebühr an.
Wer zahlt die Real Estate Transaction Tax von 5 % – Verkäufer oder Käufer?
Gesetzlich trägt sie der Verkäufer. In der Praxis wird jedoch bei vielen Geschäften vereinbart, dass der Käufer sie übernimmt; letztlich bestimmt der Vertrag, wer zahlt. Deshalb klären wir vor der Unterzeichnung mit Ihnen, wer sie bei Ihrem Geschäft trägt, damit Sie keine Überraschungen erleben.
Gibt es in Saudi-Arabien eine jährliche Grundsteuer?
Nein. Im Königreich gibt es keine jährliche Steuer auf Immobilienbesitz – weder für Wohnungen noch für Villen oder Gebäude. Einzige Ausnahme ist die White Land Tax: eine jährliche Abgabe auf unbebaute Grundstücke in den vom Programm erfassten Städten, die für jeden Eigentümer gilt, ob Saudi oder Nicht-Saudi.
Werden Mieteinnahmen in Saudi-Arabien besteuert?
• Wohnraummiete: von der Mehrwertsteuer befreit.
• Miete für Gewerbeimmobilien wie Ladenlokale und Büros: Es fällt eine Mehrwertsteuer von 15 % an, sofern der Vermieter umsatzsteuerlich registriert ist.
Die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen nicht saudischer Eigentümer hängt vom Einzelfall und von der Form des Erwerbs (als Privatperson oder Unternehmen) ab; wir erläutern sie Ihnen vor dem Kauf anhand Ihrer Situation.
Was berechnet Kans für seine Leistungen?
Das hängt davon ab, wie Sie erwerben:
• Wählen Sie eine Immobilie in einem Bauträgerprojekt, das wir vermarkten: Unsere Provision zahlt der Bauträger, Sie zahlen uns nichts.
• Beauftragen Sie uns mit der Suche nach einer bestimmten Immobilie, die Ihren Wünschen entspricht: Wir berechnen Ihnen eine Maklerprovision, die in einem schriftlichen Maklervertrag festgelegt wird. Das Maklergesetz sieht 2,5 % des Transaktionswerts vor; je nach gewünschter Leistung kann schriftlich ein höherer oder niedrigerer Satz vereinbart werden.
In beiden Fällen erhalten Sie vor jedem Schritt alles schriftlich und transparent.

Offizielle Quellen

Diese Informationen sind eine allgemeine Erläuterung, die laufend überprüft wird. Die Entscheidung über eine bestimmte Immobilie erfolgt bei Antragstellung über das Portal „Saudi Properties“.

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