Ein Wort, das Ihnen oft begegnen wird: „Zone“
Bevor wir zur Zone kommen: So ist das Königreich verwaltungsmäßig gegliedert. Beachten Sie: In den meisten Ländern ist die Stadt die maßgebliche Einheit, in Saudi-Arabien hingegen die Region:
Eine Zone ist ein geografisches Gebiet, das mit offiziellen Grenzen auf der Karte eingezeichnet ist. Es kann ein Viertel, mehrere Viertel oder ein Großprojekt innerhalb einer Stadt sein. Festgelegt wurde es vom Ministerrat, der ansässigen und nicht ansässigen Ausländern dort den Erwerb von Immobilien gestattet.
Heute gibt es 917 Zonen in allen Regionen des Königreichs, und für jede Zone gelten eigene Regeln: wer dort erwerben darf und welche Nutzung zulässig ist (Wohnen, Gewerbe, Industrie …). Die erste Frage bei jeder Immobilie lautet daher: Liegt sie in einer Zone, die für Ihre Personengruppe freigegeben ist? Genau das prüfen wir als Erstes für Sie.
Da die Zonen auf Ebene der Städte und Viertel festgelegt werden, können die Regeln selbst zwischen zwei Städten derselben Region unterschiedlich sein: In der Region Makkah sind einige Zonen ausschließlich Muslimen vorbehalten, die übrigen stehen Angehörigen aller Glaubensrichtungen offen – so etwa Jeddah und Taif, die zwar in der Region Makkah liegen, aber allen Glaubensrichtungen offenstehen. Dasselbe gilt für die Region Madinah. In allen übrigen Zonen des Königreichs ist der Erwerb Angehörigen aller Glaubensrichtungen gestattet.
Wer darf Eigentum erwerben?
Diese Informationen richten sich in erster Linie an nicht ansässige Ausländer, die außerhalb des Königreichs leben: an alle, die es zur Umra, zur Hadsch oder zum Besuch der Prophetenmoschee bereist haben und deren Herz seither daran hängt, an alle, die einmal geschäftlich oder als Touristen dort waren, und an alle, die es noch nicht besucht haben und eine Investitionsmöglichkeit in einem wachsenden Markt suchen.
Nicht ansässige Ausländer aus jedem Land der Welt
Sie müssen weder im Königreich ansässig sein noch es zuvor besucht haben. Es genügt die Absicht, Eigentum zu erwerben oder zu investieren.
Innerhalb der ausgewiesenen Zonen erwerben Sie volles, dauerhaftes Eigentum – je nach Zone zu Wohn-, Gewerbe- oder Anlagezwecken und ohne Obergrenze für die Anzahl der Immobilien. Sie können jederzeit verkaufen, investieren und vererben.
Erwerbszonen für nicht ansässige Ausländer in Saudi-Arabien
917 offiziell ausgewiesene geografische Zonen in allen Regionen des Königreichs. Hier die wichtigsten Städte – zu jeder Stadt gibt es einen ausführlichen Ratgeber mit Karte und Marktzahlen.
Region Makkah
Eine weitläufige Region mit vielen Städten, die in zwei Bereiche mit unterschiedlichen Regeln unterteilt ist:
Zonen in Makkah (nur für Muslime)
12 Zonen für ansässige und nicht ansässige ausländische Muslime: Jabal Omar, Makkah Towers, Ajyad Tower, Masar, King Salman Gate, Thakher Makkah, Al-Manar, Dahiyat Sumou, Tilal Village sowie die Gebiete Makkah (1), (2) und (3).
Nur für MuslimeAnsässig und nicht ansässig
Zonen in der Region Makkah (alle Glaubensrichtungen)
Jeddah: 57 Zonen für alle Nutzungsarten, darunter Downtown Jeddah, Al-Arous und 55 Entwicklungsgebiete. In Taif, Rabigh, Al-Lith, Al-Qunfudhah, Khulais, Al-Jumum, King Abdullah Economic City und weiteren Orten gibt es 58 Zonen für Wohn- sowie gemischte Wohn- und Gewerbenutzung.
Alle GlaubensrichtungenAnsässig und nicht ansässig
Region Madinah
Auch hier gibt es zwei Bereiche:
Zonen in Madinah (nur für Muslime)
10 Zonen für ansässige und nicht ansässige ausländische Muslime: Rua Al Madinah, Downtown Madinah, Dar Al Hijrah, Mashraf, Al-Ghurra, Diyar Al-Maqar, Al-Mahwa, Knowledge Economic City sowie die Gebiete Madinah (1) und (2).
Nur für MuslimeAnsässig und nicht ansässig
Zonen in der Region Madinah (alle Glaubensrichtungen)
AlUla: 17 Zonen für alle Nutzungsarten. In Yanbu, Yanbu Al-Nakhl, Al-Mahd, Al-Hanakiyah, Al-Ais und weiteren Orten gibt es 111 Zonen für Wohn- sowie gemischte Wohn- und Gewerbenutzung.
Alle GlaubensrichtungenAnsässig und nicht ansässig
Stadt Riyadh
8 Zonen im Herzen der Großprojekte: KAFD, Diriyah Gate, New Murabba, King Salman Park, Sports Boulevard, King Salman International Airport, Qiddiya und Sedra.
Alle GlaubensrichtungenWohnenGewerbeAnsässig und nicht ansässig
Östliche Region
Dammam, Khobar, Dhahran, Qatif und Al-Ahsa: großflächige Zonen für alle Nutzungsarten.
Alle GlaubensrichtungenAlle NutzungsartenAnsässig und nicht ansässig
Weitere Regionen
Asir, Tabuk, Jazan, Najran, Al-Baha, Hail, Al-Qassim, Al-Jouf und die Nördliche Grenzregion: Hunderte von Zonen, die meisten ohne Nutzungsbeschränkungen.
Alle GlaubensrichtungenAnsässig und nicht ansässig
In jeder Stadt ist der Erwerb in allen Entwicklungsphasen zulässig, einschließlich des Off-Plan-Kaufs bei einem lizenzierten Bauträger. Innerhalb des Stadtgebiets von Riyadh und des Gouvernements Jeddah ist zudem eine zusätzliche Zone für umfassende Entwicklungsprojekte auf Grundstücken ab 80.000 Quadratmetern vorgesehen.
Schritte zum Erwerb einer oder mehrerer Immobilien in Saudi-Arabien für nicht ansässige Ausländer
Sechs Schritte – und wir begleiten Sie bei jedem einzelnen.
- Digital IDSie wird nicht ansässigen Ausländern über die saudische Botschaft oder das saudische Konsulat in Ihrem Land ausgestellt und ist der Schlüssel zu den elektronischen Regierungsplattformen in Saudi-Arabien.So wird sie ausgestellt:• Sie rufen die Website des saudischen Ministry of Foreign Affairs auf, legen ein Konto an, geben Ihre Daten ein, laden die erforderlichen Unterlagen hoch und vereinbaren einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat.
• Zum vereinbarten Termin suchen Sie die Botschaft oder das Konsulat auf, reichen die Unterlagen ein und lassen Ihre Fingerabdrücke erfassen.
• Nach Prüfung der Voraussetzungen erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Ausstellung Ihrer Digital ID. - Saudische SIM-KarteEine saudische Mobilfunknummer, mit der die von der Botschaft oder dem Konsulat ausgestellte Digital ID aktiviert wird. Sie wird mit zwei Regierungsplattformen verknüpft: Die erste heißt Absher – die Plattform des Innenministeriums für elektronische Dienste. Die zweite heißt Nafath – das National Single Sign-On, das Portal für den sicheren Zugang zu den Regierungsplattformen. An diese Nummer werden Ihnen die Bestätigungscodes für die Anmeldung bei den offiziellen Plattformen gesendet.
- BankkontoEin Konto auf Ihren Namen bei einer Bank im Königreich macht Zahlungen und die Begleichung von Gebühren einfacher und schneller. Die Wahl liegt bei Ihnen: Sie überweisen Ihr Geld zunächst auf Ihr Konto und zahlen von dort, oder Sie überweisen direkt an den Bauträger. Wir beraten Sie zur jeweils günstigsten Vorgehensweise.
- Auswahl der ImmobilieOb Sie selbst wohnen oder investieren möchten: Wir schlagen Ihnen die passende Immobilie in der Stadt und Zone Ihrer Wahl vor – in der Art, die zu Ihnen passt, ob Villa, Wohnung, Ladenlokal, Gebäude oder Hotel – und im Rahmen Ihres Budgets. Vor jedem Schritt prüfen wir, ob die Immobilie in einer für Ihre Personengruppe freigegebenen Zone liegt und ob ihre Eigentumsurkunde im Real Estate Registry einwandfrei ist.Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen, und wir senden Ihnen die verfügbaren Angebote:WhatsAppAnrufenAnfrageformular
- Antrag und UnterlagenDer Erwerbsantrag wird elektronisch über das offizielle Regierungsportal „Saudi Properties“ gestellt.Erforderliche Unterlagen:• Nummer der Digital ID.
• Reisepass.
• Saudische Mobilfunknummer.
• Bankkonto im Königreich.
• Angaben zur ausgewählten Immobilie.Elektronisch zu entrichten:• Real Estate Transaction Tax (RETT).
• Die Servicegebühren, die Ihnen im Portal vor der Zahlung angezeigt werden.Einzelheiten unter Steuern und Gebühren. - Eigentumsurkunde auf Ihren NamenDer Vertrag wird beurkundet, die Eigentumsurkunde ausgestellt und die Immobilie im Real Estate Registry auf Ihren Namen eingetragen. Ab diesem Moment gehört die Immobilie Ihnen: Sie können sie als Kapitalanlage nutzen, verkaufen oder behalten.
Keine Sorge wegen der Formalitäten: Wir unterstützen Sie bei allen Schritten von Anfang bis Ende, bis die Eigentumsurkunde auf Ihren Namen ausgestellt ist. Wir empfehlen Ihnen, den Erwerb über einen von der Real Estate General Authority (REGA) lizenzierten Makler (FAL-Lizenz) abzuwickeln, der jede Immobilie für Sie prüft und Ihre Rechte schützt.
Auch gemeinschaftliches Eigentum mit einer anderen Person – ob Ausländer oder Saudi – zu festgelegten Anteilen ist möglich, und die Immobilie kann nach den geltenden Vorschriften zur Finanzierung mit einer Hypothek belastet werden.
Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf in Saudi-Arabien
Die staatlichen Gebühren sind gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich zwischen Kauf und Verkauf.
Beim Kauf der Immobilie
| Posten | Satz | Hinweis |
|---|---|---|
| Kaufpreis der Immobilie | Nach Vereinbarung | Wird von Ihrem Bankkonto im Königreich an den Verkäufer oder Bauträger gezahlt. |
| Real Estate Transaction Tax – RETT (Zakat, Tax and Customs Authority – ZATCA) | 5 % des Immobilienwerts | Gesetzlich vom Verkäufer zu tragen, sofern Sie im Vertrag nicht vereinbaren, dass Sie sie übernehmen. |
| Erwerbsgebühr für Nicht-Saudis (Real Estate General Authority – REGA) | Beim Kauf keine | Die Gebühr wird nur beim Verkauf erhoben, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. |
Bei einem späteren Verkauf der Immobilie
| Posten | Satz | Wo |
|---|---|---|
| Real Estate Transaction Tax (RETT) | 5 % des Verkaufspreises | Im gesamten Königreich, für jeden Verkäufer, ob Saudi oder Nicht-Saudi |
| Verfügungsgebühr für Nicht-Saudis bei Immobilien (Real Estate General Authority – REGA) | 2 % des Verkaufspreises | Stadt Riyadh, Gouvernement Jeddah, Makkah, Madinah |
| Gleiche Gebühr | 0% | Übriges Königreich |
Die Gebühr von 2 % beträgt unter anderem in folgenden Fällen null: bei der Teilung eines Nachlasses, bei der Vollstreckung eines rechtskräftigen Gerichtsurteils, bei Enteignung im öffentlichen Interesse, bei der Übertragung der Immobilie auf eine Gesellschaft oder einen Fonds im Königreich, die bzw. der sich vollständig in Ihrem Eigentum befindet, sowie beim Verkauf von Einheiten, die Sie auf einem von Ihnen erworbenen Grundstück errichtet haben, sofern die Bebauung innerhalb der Genehmigungsfrist abgeschlossen wurde. Für unbebaute Grundstücke in den betroffenen Städten gilt – wie für jeden Eigentümer – die White Land Tax.
Über uns
Kanes AL Foras Real Estate … eine Brücke zwischen internationalen Investoren und den Chancen des Königreichs
Kanes AL Foras Real Estate ist ein saudisches Unternehmen, das 2024 im Zuge der Expansion der Gate Istanbul Real Estate Gruppe auf den saudischen Markt gegründet wurde. Es ist von der Real Estate General Authority mit der FAL-Lizenz Nr. 1200034852 für Immobilienvermittlung und -vermarktung zugelassen; seine Handelsregisternummer (einheitliche nationale Nummer) lautet 7043113815. Ziel ist es, im Rahmen der Vision 2030 eine Brücke zwischen internationalen Investoren und den Chancen des Königreichs zu schlagen. Kans gehört der Gate Istanbul Real Estate in der Türkei.
Internationale Erfahrung seit 2012
Die Gruppe ist seit 2012 auf internationalen Immobilienmärkten in der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig und hat zahlreiche Investoren unterschiedlichster Nationalitäten von der ersten Frage bis zur Eigentumsübertragung begleitet. Diese Erfahrung stellt sie heute in den Dienst von Investoren, die im Königreich Eigentum erwerben und investieren möchten.
Präsenz in der saudischen Immobilienlandschaft
Kans nahm auf Einladung am Real Estate Future Forum in Riyadh teil, der Gründer war Mitglied von Wirtschaftsdelegationen zwischen der Türkei und dem Königreich Saudi-Arabien, und das Unternehmen baut Partnerschaften mit Bauträgern und Immobilienbüros im Königreich auf.

Grußwort des Founder & CEO
„Was das Königreich Saudi-Arabien heute erlebt, ist nicht bloß das Wachstum eines Immobilienmarktes, sondern ein Wandel, der seine Position auf der Landkarte der globalen Investitionen neu bestimmt. Die Vision 2030 hat das Königreich zu einem Ziel gemacht, auf das Investoren aus aller Welt blicken, und die Öffnung des Immobilienerwerbs für Nicht-Saudis hat diese Erwartung in eine echte Chance verwandelt.
Ich habe diesen Weg 2012 mit Gate Istanbul Real Estate begonnen, gefolgt von Dubai Evleri Real Estate in den Vereinigten Arabischen Emiraten, und mehr als ein Jahrzehnt damit verbracht, wirtschaftliche Brücken zwischen der Türkei, den Golfstaaten und der Welt zu bauen – als Teilnehmer internationaler Wirtschaftsdelegationen und Foren in Saudi-Arabien, Katar, den Emiraten und Ägypten. Dabei habe ich gesehen, wie sehr Vertrauen und verlässliche Informationen die Entscheidung eines Investors prägen.
Aus dieser Erfahrung ist Kanes AL Foras Real Estate hervorgegangen, das wir 2024 gegründet haben, als erstmals von der Öffnung des Immobilienerwerbs für Nicht-Saudis die Rede war – in Vorbereitung auf genau diesen Moment. Mit dem Beginn der Antragsannahme für nicht ansässige Ausländer im Juni 2026 hat sich eine Tür geöffnet, auf die viele Menschen weltweit gewartet haben: Investoren können im Königreich eine Immobilie als volles, dauerhaftes Eigentum auf ihren Namen erwerben, um darin zu wohnen, sie zu vermieten oder zu vererben. Und für alle, die die beiden Heiligen Moscheen besucht haben und deren Herz seither daran hängt, ist Eigentum in Makkah und Madinah zu einem erreichbaren Traum geworden.
Wir haben Kans gegründet, um Investoren auf diesem neuen Weg zu begleiten: Wir erläutern ihnen die Vorschriften anhand der offiziellen Quellen, wählen mit ihnen die passende Immobilie in einer zugelassenen Zone aus und stehen ihnen bei jedem Schritt zur Seite, bis die Eigentumsurkunde auf ihren Namen ausgestellt ist. Kans setzt diese Brücken in das Königreich fort, um jedem Investor eine klare und sichere Chance zu bieten – in einem Markt, der ein neues Kapitel seiner Geschichte schreibt.“
Fuad BadawiFounder & CEO, Kanes AL Foras Real Estatefouadbadawi.com
Sprechen Sie direkt mit mir:
WhatsAppAnrufenfuad@kans.saUnsere Vision: Die Adresse zu sein, der Investoren vertrauen, bevor sie eine Immobilie im Königreich Saudi-Arabien erwerben.
Unsere Mission: Verlässliche Informationen aus offiziellen Quellen, Immobilien in zugelassenen Zonen mit einwandfreier Eigentumsurkunde und eine transparente Begleitung, bis die Urkunde auf den Namen des Investors ausgestellt ist – als Beitrag zum Weg des Königreichs hin zu einem Immobilienmarkt, der für die ganze Welt attraktiv ist.
Unsere Leistungen
Immobilienvermittlung
Wir schlagen Ihnen die Immobilie vor, die zu Ihrem Ziel und Ihrem Budget passt – ob zum Wohnen oder als Investition –, prüfen ihre Zone und ihre Eigentumsurkunde und begleiten Sie bei allen Schritten, bis die Urkunde auf Ihren Namen ausgestellt ist.
Vermarktung von Bauträgerprojekten
Wir vermarkten die Projekte lizenzierter Bauträger an Investoren im In- und Ausland und bringen jedes Projekt zu denen, die danach suchen.
Vermarktung von Immobilien für Eigentümer
Wenn Sie eine Immobilie besitzen und verkaufen möchten, vermarkten wir sie für Sie und finden die passenden Käufer.
Vermietungsvermittlung
Wir unterstützen Immobilieneigentümer – wo auch immer sie sich befinden – bei der Vermietung ihrer Objekte, finden passende Mieter und begleiten die Vertragsformalitäten.
Warum Kanes AL Foras Real Estate?
Ein lizenzierter Makler im Königreich
Die Zusammenarbeit mit einem lizenzierten Immobilienmakler schützt Ihre Rechte und stellt sicher, dass jeder Schritt rechtskonform erfolgt. Kans ist von der Real Estate General Authority (FAL-Lizenz) unter der Nummer 1200034852 zugelassen; Sie können die Nummer über den offiziellen Abfragedienst überprüfen.
Wir kennen Investoren aus dem Ausland
Die Eigentümer von Kans sind seit 2012 auf internationalen Immobilienmärkten in der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig, arbeiten mit Investoren unterschiedlichster Nationalitäten und kennen Ihre Fragen, bevor Sie sie stellen.
Nennen Sie uns Ihr Ziel – wir senden Ihnen passende Angebote
Ein Zuhause für die Familie, eine Immobilie zur Vermietung oder ein Grundstück zur Entwicklung: Teilen Sie uns die Stadt und Ihr ungefähres Budget mit, und wir melden uns mit den verfügbaren Optionen in den zugelassenen Zonen samt deren Marktzahlen.
Telefon: +966 50 032 4905
E-Mail: contact@kans.sa
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage über das Formular
Häufige Fragen zum Immobilienerwerb durch Ausländer in Saudi-Arabien
Was bedeutet „volles Eigentum“?
Ich bin im Königreich ansässig – welche Rechte habe ich?
Ich bin Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats des Golf-Kooperationsrats – gilt diese Regelung für mich?
Können Unternehmen und Fonds Eigentum erwerben?
Ist das Eigentum wirklich dauerhaft oder zeitlich befristet?
Wie viele Zonen sind für den Immobilienerwerb durch Ausländer in Saudi-Arabien ausgewiesen?
Ist ein Erwerb außerhalb der Zonen möglich?
Können Ausländer in Saudi-Arabien Grundstücke kaufen?
Können Ausländer eine Wohnung in Makkah oder Madinah kaufen?
Wie erhalten nicht ansässige Ausländer die Digital ID?
Können nicht ansässige Ausländer in Saudi-Arabien ein Bankkonto eröffnen?
Genügt der Reisepass?
Kann ich die Immobilie vom Ausland aus vermieten und verwalten?
Verleiht der Kauf einer Immobilie in Saudi-Arabien ein Aufenthaltsrecht?
Was geschieht mit meiner Immobilie, wenn ich das Königreich endgültig verlasse oder die Zone später geändert wird?
Kann ich Off-Plan kaufen?
Werden die Real Estate Transaction Tax und die Gebühr von 2 % nur einmal gezahlt?
• Real Estate Transaction Tax von 5 %: wird bei jedem Verkaufsvorgang einmalig gezahlt und ist gesetzlich vom Verkäufer zu tragen.
• Gebühr von 2 %: wird vom nicht saudischen Eigentümer einmalig beim Verkauf seiner Immobilie gezahlt, und zwar nur in der Stadt Riyadh, im Gouvernement Jeddah sowie in Makkah und Madinah.
Verkaufen Sie später in einer dieser Städte, zahlen Sie beim Verkauf insgesamt 7 % (5 % + 2 %), im übrigen Königreich nur 5 %. Beim Kauf fällt für Sie als Ausländer keine zusätzliche Gebühr an.
Wer zahlt die Real Estate Transaction Tax von 5 % – Verkäufer oder Käufer?
Gibt es in Saudi-Arabien eine jährliche Grundsteuer?
Werden Mieteinnahmen in Saudi-Arabien besteuert?
• Miete für Gewerbeimmobilien wie Ladenlokale und Büros: Es fällt eine Mehrwertsteuer von 15 % an, sofern der Vermieter umsatzsteuerlich registriert ist.
Die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen nicht saudischer Eigentümer hängt vom Einzelfall und von der Form des Erwerbs (als Privatperson oder Unternehmen) ab; wir erläutern sie Ihnen vor dem Kauf anhand Ihrer Situation.
Was berechnet Kans für seine Leistungen?
• Wählen Sie eine Immobilie in einem Bauträgerprojekt, das wir vermarkten: Unsere Provision zahlt der Bauträger, Sie zahlen uns nichts.
• Beauftragen Sie uns mit der Suche nach einer bestimmten Immobilie, die Ihren Wünschen entspricht: Wir berechnen Ihnen eine Maklerprovision, die in einem schriftlichen Maklervertrag festgelegt wird. Das Maklergesetz sieht 2,5 % des Transaktionswerts vor; je nach gewünschter Leistung kann schriftlich ein höherer oder niedrigerer Satz vereinbart werden.
In beiden Fällen erhalten Sie vor jedem Schritt alles schriftlich und transparent.
Offizielle Quellen
- Law of Real Estate Ownership by Non-Saudis – Real Estate General Authority (Königliches Dekret Nr. M/14 vom 19.1.1447 AH, in Kraft seit 22. Januar 2026)
- Durchführungsverordnung – Umm Al-Qura Gazette, 3. Juli 2026 und Ministerratsbeschluss Nr. (43)
- Portal „Saudi Properties“ — Zonen (Stand: 16. Oktober 2026) — Erste Schritte — Häufige Fragen
- Real Estate Transaction Tax (RETT) – Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA)
- Zugrunde gelegte Bestimmungen: Gesetz, Artikel 1 bis 4 und 8 bis 12; Durchführungsverordnung, Artikel 2 bis 10. Die Darstellung auf dieser Seite ist verkürzt; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut.
Diese Informationen sind eine allgemeine Erläuterung, die laufend überprüft wird. Die Entscheidung über eine bestimmte Immobilie erfolgt bei Antragstellung über das Portal „Saudi Properties“.
